Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV branchen-, prozessart-, herkunfts- oder abfallartenspezifisch zuzuordnen.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Stoff/Produkt-Abfälle aus der HZVA von Farben, Lacken, Dichtmassen, Klebstoffen und Druckfarben sind dem/n Kapitel/n "08" zuzuordnen (kein Sonderabfall).
Stoff/Produkt-Abfälle aus der HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern sind dem/n Kapitel/n "0702" zuzuordnen (kein Sonderabfall).
Ausgehärtete Klebstoffe und Dichtungsmassen: Abfallschlüssel 080410 (kein Sonderabfall).
Kleinere Mengen von nicht verwertbaren ausgehärteten Kunststoffabfällen können als gewerbliche Siedlungsabfälle beseitigt werden