GisChem

Diisodecylphthalat

Auszug aus:
Datenblatt

Diisodecylphthalat: Entsorgung

Auch kleine Mengen nicht über die Ka­na­lisation oder Mülltonne entsorgen.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV bran­chen-, pro­zessart-, herkunfts- oder abfall­ar­ten­spez­ifisch zu­zu­ordnen.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Stoff/Produkt-Abfälle aus der HZVA von Farben, Lacken, Dicht­massen, Kleb­stoffen und Druck­farben sind dem/n Kapitel/n "08" zuzuordnen (kein Sonderabfall).
Stoff/Produkt-Abfälle aus der HZVA von Kunst­stoffen, synthe­tischem Gummi und Kunst­fasern sind dem/n Ka­pitel/n "0702" zuzuordnen (kein Sonderabfall).
Ausgehärtete Klebstoffe und Dichtungsmassen: Abfall­schlüssel 080410 (kein Sonderabfall).
Kleinere Mengen von nicht verwertbaren ausgehärteten Kunst­stoffabfällen können als gewerbliche Siedlungsabfälle beseitigt werden

Mindeststandards