Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Stoff/Produkt-Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen sind i.d.R. gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) und nach AVV den Kapiteln "06" oder "16" zuzuordnen.
Der komplette sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV zuzuordnen und gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen.
Stoff/Produkt-Abfälle sind i.d.R. gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) und im Bereich der Abfall- und Abwasserbehandlung nach AVV dem Kapitel "19" zuzuordnen.
Beim Einsatz des Stoffes zur Abwasseraufbereitung können Stoffreste auch dort verwertet werden.
Verpackungen mit Restinhalten des Stoffes/Produktes sind gefährliche Abfälle (Sonderabfälle), Abfallschlüssel 150110.
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit gefährlichen Verunreinigungen sind gefährliche Abfälle (Sonderabfälle), Abfallschlüssel 150202.
Für gefährliche Abfälle ist ein Nachweisverfahren (Entsorgungsnachweis und Begleitscheine) durchzuführen. Die Sammelentsorgung ist davon zum Teil ausgenommen.
Vollständig restentleerte bzw. gereinigte Metallgebinde oder Kunststoffbehältnisse können zur Verwertung abgegeben werden.