GisChem

Pulverlack Grundierung / Epoxidharz

Auszug aus:
Datenblatt

Pulverlack Grundierung / Epoxidharz: Einstufung GHS

GHS05 GHS07 GHS09

Gefahr

Verursacht schwere Augenschäden. (H318)
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H317)
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (H410)
Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen. (EUH212)
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. (P261)
Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. (P272)
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. (P273)

GHS-Einstufung
Schwere Augenschädigung (Kapitel 3.3) - Kategorie 1 (Eye Dam. 1), H318
Sensibilisierung der Haut (Kapitel 3.4) - Kategorie 1 (Skin Sens. 1), H317
Kurzfristig (akut) gewässergefährdend (Kapitel 4.1) - Kategorie 1 (Aquatic Acute 1), H400
Langfristig (chronisch) gewässergefährdend (Kapitel 4.1) - Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1), H410

Die GHS-Einstufung und Kennzeichnung beruht auf Hersteller- und Litera­tur­angaben.
Für feste Gemische mit mindestens 1% Titandioxidpartikeln gilt folgende zusätzliche Kennzeichnung: "Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen." (EUH212)