Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Stoff/Produkt-Abfälle sind kein Sonderabfall/gefährlicher Abfall nach AVV.
Der komplette sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV zuzuordnen und gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen.
Vollständig restentleerte bzw. gereinigte Metallgebinde oder Kunststoffbehältnisse können zur Verwertung abgegeben werden.