GisChem

Diethanolamin

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Diethanolamin: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS08 GHS05 GHS07

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Verursacht Hautreizungen (H315). Verursacht schwere Augen­schäden (H318). Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (H373). Kann vermut­lich die Frucht­bar­keit beein­träch­tigen (H361f)! Kann vermut­lich das Kind im Mutterleib schä­digen (H361d)! Kann Atemwege, Haut und Augen reizen. Vor­über­gehend Übelkeit, Er­brechen und Kopf­schmerzen mög­lich. Kann Augen­schaden, Blut­bild­veränderungen, Nieren­schaden, Leber­schaden, Stoff­wechsel­störung und Schädi­gung von Ma­gen-Darm-Trakt ver­ur­sachen. Verschlucken kann zu Bildung von krebs­erzeu­gen­den N-Nitros­aminen führen.
Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Ver­sprühen bzw. Er­wärmung! Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert mit Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Nitrilen, salpetriger Säure. Bil­dung von Nitros­aminen, die Krebs er­zeu­gen können, unter spe­ziellen Bedin­gungen mög­lich!
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung (H412).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)