Falls aufgrund der Gefährdungsbeurteilung das Tragen von Atemschutz notwendig ist, ist arbeitsmedizinische Vorsorge ggf. nach der DGUV Empfehlung Atemschutzgeräte durchzuführen.
Allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorge in Anlehnung an G(24): Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)..