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Dieselmotoremissionen (DME)

Auszug aus:
Datenblatt

Dieselmotoremissionen (DME): Arbeitsmedizinische Vorsorge

Bei Tätigkeiten mit Expo­sition gegen­über Dieselmotor-Emissionen ist ar­beits­me­di­zi­nische Vor­sor­ge an­zubieten (Angebotsvorsorge).
Wird der AGW für Kohlenmonoxid nicht ein­ge­hal­ten, ist ar­beits­medi­zi­nische Vorsorge regel­mä­ßig zu ver­an­lassen (Pflichtvorsorge).
Dazu können die folgenden DGUV Empfehlungen herangezogen werden:
Kohlenmonoxid
Krebserzeugende und keimzellmutagene Gefahrstoffe - allgemein
Falls aufgrund der Gefährdungsbeurteilung das Tra­gen von Atemschutz notwendig ist, ist arbeits­medizinische Vorsorge ggf. nach der DGUV Empfehlung Atem­schutz­geräte durchzuführen.

Mindeststandards