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Lösemittelhaltige Grundierung / Polyurethan / System / Spritzen

Auszug aus:
Datenblatt

Lösemittelhaltige Grundierung / Polyurethan / System / Spritzen: Messung / Ermittlung

Die Grenzwerteinhaltung für diese Stoffgemische ist nach TRGS 402, Abschnitt 5.2.1 (2) auf der Basis der Grenz­werte der Inhalts­stoffe zu bewerten.
Eine Grenzwert­über­schreitung ist bei Anwendung im Spritz­ver­fahren ohne Absaugung oder bei Zugabe von Verdünnungsmitteln zu erwarten.
Grundsätzlich ist bei Farben und Lacken im Spritzverfahren mit einer Gesundheitsgefährdung durch Lackaerosole zu rechnen.
Messungen an Spritzständen zeigen sehr viel niedrigere Konzentrationen an Lackaerosolen und anderen Gefahrstoffen als in Spritzkabinen und an Spritzwänden.
Praktische Erfahrungen zeigen, dass Polyurethan basierte Lacke eine Sensibilisierung bei einer erheblichen Zahl von Beschäftigten durch Hautkontakt hervorrufen können.
Prüfung auf Ersatzstoffe und/oder Ersatzverfahren vornehmen und dokumentieren. Wird auf eine mögliche Substitution verzichtet, ist dies in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen.
Beurteilung der Gefährdung beim Einatmen (TRGS 402): Einhaltung des AGW durch Messung oder andere gleichwertige Beurteilungsverfahren sicherstellen.
Beurteilung der Gefährdung bei Hautkontakt (TRGS 401):
Eine hohe Gefährdung liegt vor:
bei großflächigem und längerfristigem (> 15 min pro Schicht) Kontakt.
Eine mittlere Gefährdung liegt vor:
bei großflächigem und kurzfristigem Kontakt (< 15 min pro Schicht) oder
bei kleinflächigem und längerfristigem Kontakt (z.B. Sprit­zer > 15 min pro Schicht).
Eine geringe Gefährdung liegt vor:
bei kleinflächigem und kurzfristigem (z.B. Spritzer, Einwirkung < 15 min pro Schicht) Kontakt,
bei kurzfristigem und kleinflächigem Hautkontakt mit verschmutzter Arbeitskleidung, Arbeitsmitteln oder Arbeitsflächen.
Bei mittlerer/hoher Gefährdung zusätz­lich:
Aufgrund der Hautgefährdung prüfen, ob ein Ersatzstoff verwendet oder eine Verfahrens­änderung durch­geführt werden kann. Wenn nicht möglich, in der Gefährdungsbeurteilung begründen.

Mindeststandards