Ersatzstoffprüfung vornehmen und dokumentieren. Ist die Substitution technisch nicht möglich, Stoff/Produkt soweit technisch machbar im geschlossenen System verwenden.
Beurteilung der Gefährdung beim Einatmen (TRGS 402): Einhaltung des AGW durch Messung oder gleichwertige Nachweismethode sicherstellen, Unterlagen aufbewahren und den Beschäftigten und dem Betriebsrat zugänglich machen.
Beurteilung der Gefährdung bei Hautkontakt (TRGS 401):
Eine hohe Gefährdung liegt vor:
bei längerfristiger (> 15 min pro Schicht) Exposition ungeschützter Hautflächen mit Gas/Dampf/Aerosol.
Eine mittlere Gefährdung liegt vor:
bei kurzfristiger (< 15 min pro Schicht) Exposition ungeschützter Hautflächen mit Gas/Dampf/Aerosol.
Aufgrund der Hautgefährdung prüfen, ob ein Ersatzstoff verwendet oder eine Verfahrensänderung durchgeführt werden kann. Wenn nicht möglich, in der Gefährdungsbeurteilung begründen.