GisChem

Trockeneis

Auszug aus:
Datenblatt

Trockeneis: Lagerung

Behälter an einem kühlen, gut ge­lüfteten Ort lagern. Nur mit lose aufliegen­dem Stopfen oder Deckel ver­schließen, so dass Druck­aus­gleich mit der Um­gebung möglich ist. Druckbehälter mit Überdruckventil aus­statten.
Behälter nicht dem direkten Sonnen­licht aus­setzen!
Behälter aufrecht stellen und gegen Umfallen sichern.
Vor Feuchtig­keit und Wasser schützen.
Erfolgt die Lagerung in speziellen Kühlräumen, ist vor dem Betreten sicherzustellen, dass keine gefährlichen Kohlendioxidkonzentrationen auftreten.
Nicht in tieferliegenden Bereichen oder unter Erdgleiche lagern.
Behälter aus z.B. Kupfer, auste­nitischen Stählen sowie ggf. auch PTFE sind geeignet.
Zusammenlagerungsbeschränkungen (nach Lager­klassen der TRGS 510; die Zahlen in Klammern geben die jeweiligen Lagerklassen an):
Dieser Stoff/dieses Produkt gehört zur Lagerklasse 13.
Separate Lagerung von explosiven Stoffen (1), ansteckungsgefährlichen (6.2) und radioaktiven Stoffen (7).
Für die Zusammenlagerung mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen (4.1A) und Ammoniumnitrat (5.1C) sind weitere Regelungen zu beachten.
Zusammenlagerungsbeschränkungen müssen nicht beachtet werden, wenn insgesamt nicht mehr als 400 kg Gefahrstoffe gelagert werden, davon höchstens 200 kg je Lagerklasse.
Generell ist eine Zusammenlagerung verboten, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen würde, auch wenn die Stoffe in derselben Lagerklasse sind.
Dies ist gegeben, wenn sie z.B. unterschiedliche Löschmittel benötigen, unterschiedliche Temperatur­bedingungen erfordern, sie miteinander unter Bildung entzündbarer oder giftiger Gase oder unter Entstehung eines Brandes reagieren.

Mindeststandards