Eine Störung oder ein Ausfall einer fest installierten Abgasabsauganlage muss für die Beschäftigten erkennbar sein, z. B. durch optische oder akustische Signale.
Bei störungsbedingtem Gasaustritt aus fest verlegten Leitungen oder bei Ausfall von Ablufteinrichtungen Dieselmotor ausschalten, gegen unbefugte Nutzung sichern, Gefahrenbereich räumen und Raum lüften.