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Natriumhypochlorit-Lösung ab 10 % Chlor aktiv

Auszug aus:
Datenblatt

Natriumhypochlorit-Lösung ab 10 % Chlor aktiv: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Natriumhypochlorit-Lösung ab 10 % Chlor aktiv wird auch als Natronbleichlauge oder Chlorbleichlauge bezeichnet.
Natriumhypochloritlösung ist schwach gelbgrün und riecht deutlich nach Chlor.
Natriumhypochloritlösungen werden als Bleich- und Oxidationsmittel, als Desinfektions- und Reinigungsmittel sowie zur Chlorung von Wasser eingesetzt.
Neben Natronlauge ist Chlorbleichlauge das zur Zeit einzige wirksame Desinfektionsmittel zur Abtötung des BSE-Erregers.
Der Stoff kann je nach Verwendungsart der Biozid-Verordnung unterliegen.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf eine wässrige Lösung von Natriumhypochlorit mit mehr als 10% aktivem Chlor.
Unterhalb von -10°C kristallisiert festes Natriumhypochlorit aus. In fester Form stellt der Stoff ein erheblich höheres Gefahrenpotential dar (stark brandfördernd), so dass ein Auskristallisieren vermieden werden muss.
Schmelzpunkt: -30 °C bis < -10 °C
Natriumhypochlorit-Lösung ab 10 % Chlor aktiv
Es muss die Chloremission der Natriumhypochloritlösungbe­trach­tet wer­den. Für Chlor gilt ein Arbeits­platz­gren­zwert (AGW) von 1,5 mg/m³ bzw. 0,5 ml/m³ (ppm).
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 815
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.