GisChem

Zinkoxid

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Zinkoxid: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Bei Stäuben Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Beim Ab- und Um­füllen bzw. beim Mischen Staub­ent­wicklung ver­mei­den. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten. Sack­entleer­geräte ver­wen­den und ent­leerte Säcke in Sack­verdichtungs­an­lage ge­ben.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Stäuben vermeiden! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Arbeits­klei­dung nicht aus­schütteln oder ab­blasen!
Behälter dicht ge­schlossen an einem gut ge­lüfteten Ort lagern. Lagerbedingungen beachten! Säcke dicht ge­schlos­sen lagern; vor Feuchtig­keit und Was­ser schützen!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Handschutz: Bei ausschließ­lichem Kontakt: gegen me­cha­nische Bean­spruchung be­schich­tete Hand­schuhe. Bei Bedarf: gerbstoffhaltige Hautschutzmittel verwenden. In Gummi-Mischereien: Handschuhe aus Nitril- oder Butylkautschuk.
Atemschutz: Partikelfilter P_ (weiß).

Körperschutz: Staub­dichte Schutz­klei­dung!