Natriumhypochlorit-Lösung ab 10 % Chlor aktiv wird auch als Natronbleichlauge oder Chlorbleichlauge bezeichnet.
Natriumhypochloritlösung ist schwach gelbgrün und riecht deutlich nach Chlor.
Natriumhypochloritlösungen werden als Bleich- und Oxidationsmittel, als Desinfektions- und Reinigungsmittel sowie zur Chlorung von Wasser eingesetzt.
Neben Natronlauge ist Chlorbleichlauge das zur Zeit einzige wirksame Desinfektionsmittel zur Abtötung des BSE-Erregers.
Der Stoff kann je nach Verwendungsart der Biozid-Verordnung unterliegen.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf eine wässrige Lösung von Natriumhypochlorit mit mehr als 10% aktivem Chlor.
Unterhalb von -10°C kristallisiert festes Natriumhypochlorit aus. In fester Form stellt der Stoff ein erheblich höheres Gefahrenpotential dar (stark brandfördernd), so dass ein Auskristallisieren vermieden werden muss.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Verwendung in Laboratorien.
Schmelzpunkt: -30 °C bis < -10 °C
Natriumhypochlorit-Lösung ab 10 % Chlor aktiv
Es muss die Chloremission der Natriumhypochloritlösungbetrachtet werden. Für Chlor gilt ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 1,5 mg/m³ bzw. 0,5 ml/m³ (ppm).
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 815
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.