Eisen(III)-chlorid-Lösung (technisch) wird auch als Eisenchlorid-Lösung oder Ferrichlorid-Lösung bezeichnet.
Es handelt sich um eine geruchlose, gelbbraun- bis dunkelbraune Flüssigkeit, die infolge von Hydrolyse sauer reagiert.
Es sind geringe Verunreinigungen mit anderen Metallchloriden vorhanden, wobei es sich hauptsächlich um Nickel(II)-chlorid (0,01 bis 0,1%) handelt.
Die Lösung wird als Fotochemikalie, für Tinten, zum Ätzen von Kupfer, als Bleichmittel für den Textildruck und zur Wasserreinigung (z.B. als Flockungsmittel in Kläranlagen) verwendet.
Für Eisen(III)-chlorid als Feststoff (rein oder technisch) sowie als wässrige Lösung des Reinstoffes sind in GisChem aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials gesonderte Datenblätter enthalten.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf eine 40 %ige Lösung von Eisen(III)-chlorid (technisch) in Wasser.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Verwendung in Laboratorien.
Siedepunkt: 110 °C
Ab ca. 324 °C zersetzt sich Eisen(III)-chlorid unter Chlorwasserstoffabspaltung (s. Gefährliche Reaktionen).
Bereits bei Raumtemperatur kann abhängig von der Konzentration der Lösung Chlorwasserstoffgas freigesetzt werden, daher ist ggf. auch der Salzsäure-Grenzwert zu berücksichtigen.
Salzsäure
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 3 mg/m³ bzw. 2 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Nickel(II)-chlorid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,03 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Der Grenzwert bezieht sich auf den Metallgehalt als analytische Berechnungsbasis.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 8; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 8 x 15 min = 120 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
In der TRGS 910 sind folgende stoffspezifische Konzentrationswerte im Rahmen des gestuften risikobezogenen Maßnahmenkonzepts für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (ERB-Konzept) festgelegt:
Akzeptanzkonzentration: 6 µg/m³ (Alveolengängige Fraktion) (festgelegt ausschließlich als Schichtmittelwert)
Toleranzkonzentration: 6 µg/m³ (Alveolengängige Fraktion)
Spitzenbegrenzung der Toleranzkonzentration: Überschreitungsfaktor (ÜF) 8; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 8 x 15 min = 120 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Gefahr der Sensibilisierung der Haut (Sh)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.