Zinn(II)-2-ethylhexanoat wird auch als Zinnoctoat, Zinnoctanoat, Zinnisooctanoat oder Zinnethylhexanoat bezeichnet.
Die Substanz ist eine gelbliche, etwas viskose Flüssigkeit mit schwachem Eigengeruch. Sie ist in den meisten organischen Lösemitteln löslich, in Wasser dagegen nicht.
Sie wird hauptsächlich als Katalysator bei der Herstellung von Polyurethanen eingesetzt.
Bei der PUR-Herstellung sind diese Katalysatoren in der Regel schon der Polyolkomponente (0,1 bis 0,2 %, in Abhängigkeit von der Verarbeitungstechnik und -temperatur auch in anderen Konzentrationsbereichen) zugesetzt.
In den handelsüblichen Produkten können herstellungsbedingt je nach Zubereitung unterschiedliche Gehalte von 2-Ethylhexansäure (z.B. 2 bis 10 %) enthalten sein.
Es sind ggf. Beschränkungen aus Anhang XVII der REACH-Verordnung zu beachten: Dioctylzinnverbindungen dürfen seit Januar 2012 nicht mehr in Konzentrationen von mehr als 0,1% in Erzeugnissen oder Teilen davon auf den Markt gebracht werden (s. Nr. 20 in VO)
Dies gilt für Erzeugnisse wie Textilartikel, Handschuhe, Schuhe, Wand- oder Bodenverkleidungen, Babyartikel, Damenhygieneartikel, Windeln sowie Zwei-Komponenten-Raumtermperaturvulkanisierungs-Abform-Sets.
Schmelzpunkt: 9 °C
Siedepunkt: > 200 °C
Flammpunkt: 130 °C
Zündtemperatur: > 200 °C
Die Stoffdaten wurden Herstellerinformationen entnommen.
Zinn(II)-2-ethylhexanoat
Früherer MAK-Wert: 0,1 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion. Die Einhaltung mindestens dieses Wertes war bereits im Jahr 2004 Stand der Technik.
Der Grenzwert bezieht sich auf den Metallgehalt als analytische Berechnungsbasis.
Spitzenbegrenzung:
Kategorie: 4 (4*Grenzwert; 15-Minuten-Mittelwert; maximal 1 Stunde pro Schicht)
Gefahr der Hautresorption (H)
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, Klasse I (nicht namentlich genannt in Anhang 3): Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen auch bei Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse insgesamt den Massenstrom 0,10 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 5356
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.