GisChem

Zink (phlegmatisiertes Pulver)

Auszug aus:
Datenblatt

Zink (phlegmatisiertes Pulver): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Zink (phlegmatisiertes Pulver) wird auch als Zinkpulver (stabilisiert) bezeichnet.
Es handelt sich um ein graues, geruchloses Pulver.
Zinkpulver (phlegmatisert) ist nicht löslich in Wasser, aber bei Kontakt mit Wasser entsteht Wasserstoff, der sich leicht entzünden kann.
Es ist löslich in Mineralsäuren, Eisessig, Alkalilaugen sowie wässrigen Ammoniaklösungen. Wegen der dabei auftretenden Wasserstoffentwicklung besteht Explosions­gefahr.
Die Hauptmenge des erzeugten Zinks wird zum Verzinken von Stahl gebraucht. Große Mengen werden außerdem zur Erzeugung von Messing und anderen Zink-Legierungen verwendet.
Ferner ist Zink in vor Korrosion schützenden Anstrichfarben enthalten. Es wird außerdem bei der Herstellung galvanischer Elemente, als Reduktionsmittel in der Metallurgie sowie in vielen anderen Prozessen ver­wendet.
Für Zink als Granulat oder in Form von Pellets, Drähten, Barren oder ähnlichen nicht staubenden Formen ist in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Gefahren­potenzials ein geson­der­tes Da­ten­blatt ent­halten.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf phlegmatisiertes Zink in Pulverform.
Schmelzpunkt: 419 °C
Siedepunkt: 906 °C
Zündtemperatur: 500 °C
Untere Explosionsgrenze: 125 g/m³
Mindestzündtemperatur der Staubwolke: 770 °C
Mindestzündtemperatur der Staubschicht: 420 °C
Schmelz­punkt, Siedepunkt, Zünd­tempe­ratur, untere Explo­sions­grenze, Mindestzündtemperatur der Staubwolke wurden Hersteller­informationen entnommen.
Zink
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basie­rend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichte­un­ab­hängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Über­schreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 7325
Die WGK gilt für Zink, metallisch mit Korngrößen unter 1mm. Für Korngrößen ab 1mm gilt die Kennnummer 1349: nwg.
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.