GisChem

Reinigungsmittel (Tenside), ohne Kennzeichnung, Flammpunkt über 60 °C

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Reinigungsmittel (Tenside), ohne Kennzeichnung, Flammpunkt über 60 °C: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen

Bildung von Dämpfen und Nebeln vermeiden, sonst Absaugung anschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Beim Ab- und Um­füllen Ver­spritzen und Nach­lauf ver­meiden. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten. Beim Auflösen oder Verdünnen immer zuerst das Wasser und dann das Produkt zu­geben! Gebrauchs­anweisung des Her­stellers beachten! Auch verdünntes Produkt nicht ver­sprühen. Wenn Produkt versprüht werden muss: Beim Ver­sprühen Über-Kopf-Arbeiten ver­meiden. Im Freien nicht gegen den Wind sprühen. Nicht zur Hand- oder Körperreinigung benutzen!
Versprühen bzw. Erwärmung ver­mei­den, sonst Brand- und Explosions­gefahr.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen und Aero­solen ver­mei­den! Be­rührung mit Au­gen und Haut ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Bei Spritz­ge­fahr: Gestell­brille!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Kombinationsfilter A-P2 (braun/weiß).

Körperschutz: Beim Abfüllen oder bei Spritzgefahr: Kunststoff­schürze und Kunststoff­stiefel. Beim Versprühen: (Einweg-)Chemikalien­schutz­anzug und Kunststoff­stiefel.