Gefahr
Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. (H350i)
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. (P201)
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P308 + P313)
GHS-Einstufung
Karzinogenität (Kapitel 3.6) - Kategorie 1B (Carc. 1B), H350i
Die GHS-Einstufung und Kennzeichnung beruht auf Angaben der TRGS 906 und TRGS 554. Tätigkeiten von Beschäftigten, die in Bereichen mit Dieselmotoremissionen arbeiten, sind dort als krebserzeugend aufgeführt.
Eine Kennzeichnungspflicht für Abgase von Dieselmotoren besteht nicht.