GisChem

Flüssiggas

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Flüssiggas: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02 GHS04

Gefahr

Ein­at­men kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Die Aufnahme hoher Konzentrationen von Dämp­fen kann zu narkotischen Symptomen und - je nach Kon­zen­trationen - bis zur Bewusst­losig­keit mit Atem­stillstand führen. Bei höheren Konzentra­tionen be­steht Er­stickungs­gefahr.
Extrem entzündbares Gas (H220). Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren (H280). Gefahr durch An­sammlung ex­plo­sions­fä­hi­ger At­mo­sphä­re in Bodennähe! Bei Vor­han­den­sein von Zünd­quellen erhöhte Explosi­ons­ge­fahr! Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr.
WGK: nicht wassergefährdend