Desinfektionsmittel auf Säurebasis enthalten Ameisensäure und als Bestandteil mit R 43 ("Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich") Glyoxalsäure.
Daneben können diese Desinfektionsmittel auch noch weitere reinigende Zusätze enthalten.
Es handelt sich meist um klare bis leicht gelbliche Flüssigkeiten, die unbegrenzt mischbar mit Wasser sind.
Handelsnamen sind z.B. Venno Vet 1 oder Venno Vet 1 super.
Diese Produkte sind in der 12. Desinfektionsmittelliste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft aufgeführt.
Die Produkte Venno Vet 1 und Venno Vet 1 super sind darüber hinaus mit dem DLG-Gütesiegel ausgezeichnet.
Die Wirkung als Desinfektionsmittel ist damit unter Einhaltung der angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten erwiesen. Zur Desinfektion sind daher solche Mittel bevorzugt einzusetzen (Ausnahme: Bekämpfung des BSE/TSE-Erregers).
Desinfektionsmittel fallen in den Regelungsbereich der Biozid-Verordnung. Seit September 2015 dürfen sie nur noch Wirkstoffe enthalten, die in einer Positivliste der ECHA aufgeführt sind.
Verwendet werden diese Desinfektionsmittel unter anderem im Veterinärbereich. Dieses Datenblatt bezieht sich auf die Verwendung in Biogasanlagen.
Für Desinfektionsmittel, die in Verwertungsbetrieben für tierische Nebenprodukte verwendet werden, gibt es in GisChem ein eigenes Datenblatt.
Für saure Desinfektionsmittel, die keine sensibilisierenden Stoffe wie z.B. Glyoxalsäure enthalten, ist in GisChem wegen des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials ein gesondertes Datenblatt enthalten.
Die produktspezifischen Kenndaten im Einzelnen sind den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu entnehmen. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Flammpunkt: > 61 °C
Zündtemperatur: > 490 °C
Untere Explosionsgrenze: ca. 15 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: ca. 35 Vol.-%
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
Ameisensäure
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 9,5 mg/m³ bzw. 5 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.