Einatmen von Staub kann zu Gesundheitsschäden führen.
Kann Atemwege und Augen reizen.
Eine krebserzeugende Wirkung von Titandioxid bei Einatmen hoher Konzentrationen an Feinstaub wird vermutet (s. H351)!
Es gibt keine Hinweise auf eine spezifische Wirkung von Titandioxid.
Im Tierversuch wurden Hinweise auf ein krebserzeugendes Potenzial nur bei inhalativen Expositionen, die zu einer extremen Lungenüberladung durch Feinstaubpartikel führen, erhalten.
Diese Lungenüberladung ist jedoch aufgrund der besonderen Empfindlichkeit der Ratte in der Regel nicht auf den Menschen zu übertragen.
Sie ist zudem nicht stoffspezifisch, sondern tritt bei allen unlöslichen biobeständigen Partikeln auf, wenn diese in sehr hohen Konzentrationen (z. B. 100 mg/m³) vorliegen.
Trotzdem erfolgte durch die 14. ATP der CLP-Verordnung die entsprechende Einstufung von Titandioxid in Pulverform mit mindestens 1% Partikel mit aerodynamischen Durchmesser ≤ 10 µm.