GisChem

Acetylen

Auszug aus:
Datenblatt

Acetylen: Brand- und Explosionsschutz

Die folgenden Maßnahmen zur Dicht­heit der An­lage, Inerti­sie­rung und Zonen­ein­tei­lung treffen nur für die Verwendung im Betrieb (nicht im Laboratorium) zu.
Es ist sicherzustellen, dass die Anlage technisch dicht ist. Kann dies nicht dauerhaft gewährleistet werden, sind wei­tere Maß­nahmen erforder­lich, z.B. tech­nische Lüf­tung, Gas­mess- und -warnge­räte.
Störungs- und Alarmsignale müssen auto­ma­tisch wei­ter­geleitet und Notfunktionen ausgelöst werden.
Ggf. Anlagenkomponenten inertisieren.
Explosionsgefährdete Bereiche in Zonen einteilen und im Explosionsschutzdokument aus­weisen.
Austreten des Gases vermeiden, sonst besteht Brand- und Explosionsgefahr.
Zur Vermeidung der Entzündung von Acetylen in Folge von Undichtigkeiten dürfen Temperaturen von Oberflächen, die als Zündquellen in Betracht kommen, 225 °C nicht übersteigen.
Von Zündquellen fern halten, nicht rauchen, offene Flammen ver­meiden.
Arbeitsbereich abgrenzen! Verbots­zeichen P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" und Warnzeichen D-W021 "Warnung vor explo­sionsfähiger Atmosphäre" anbringen!
Innerhalb eines Bereichs von mindestens 1 m um die Acetylenflasche einer Einzelflaschenanlage sind das Schweißen, der Umgang mit Feuer, glühenden Gegenständen, offenem Licht sowie das Rauchen unzulässig.
Es dürfen sich dort keine leicht entzündlichen oder explosionsfähigen Stoffe befinden.
Schlagfunken und Reibfunken vermeiden.
Im Betrieb nur explosionsgeschützte Geräte entsprechend der Zonen­ein­teilung ver­wenden.
Erdungseinrichtungen, z.B. Zangen, an leitfähigen und ableitfähigen Geräten und Hilfsmitteln, z.B. an Druck­gas­flaschen, anbringen.
Behälter inertisieren (z.B. mit Stickstoff), wenn sich nicht alle Zündquellen ver­mei­den lassen.
Erden aller Teile, die sich gefähr­lich auf­la­den können. Prüffristen für Erdungseinrichtungen nach den gesetzlichen bzw. betrieblichen Erfordernissen, z.B. unter Berücksichtigung der Korrosion, festlegen.
Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Repa­ratur) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen.
Vor dem Zünden des Brenners von Acetylen-Schweißgeräten ist ein im Schlauch vorhandenes Acetylen-Luft-Gemisch mit Acetylen auszuspülen.
Bei Lagerbehältern im Freien Schutz gegen mög­liche Brandlasten, z.B. durch Schutzabstand, Schutzwand, Erddeckung, Brandschutzdämmung oder -isolierung, Wasserberieselung oder Wasserbeflutung sicherstellen.
Bei weitergehenden Fragen berät Sie Ihre zus­tän­dige Aufsichtsperson (AP, früher TAB) Ihrer Berufs­ge­nossenschaft.

Mindeststandards