GisChem

Flüssiggas

Auszug aus:
Datenblatt

Flüssiggas: Schadensfall

Dämpfe sind schwerer als Luft. Gefahr der An­samm­lung in Senken, Schächten, Gruben, Kellern, Ka­na­lisation, Silos - Erstickungsgefahr!
Bei störungsbedingtem Gasaustritt - wenn gefahrlos möglich - Gas­zufuhr ab­sperren oder Leck schließen.
Undichte Druckgasbehälter (Flaschen) mit einem Bergungsbehälter ins Freie bringen und Inhalt vorsichtig abblasen oder unter Absaugung stellen. Ist das nicht möglich, Gefahrenbereich räumen und ggf. Feuerwehr und/oder Füllwerk informieren.
Bei der Schadensbeseitigung immer per­sön­liche Schutz­aus­rüstung tragen: umge­bungs­luftunab­hängiges Atem­schutz­gerät.
Raum anschließend lüften.
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel vorzugs­weise: Wasser, Lösch­pulver, Kohlen­dioxid-Löscher mit Gasdüse.
Kann die Gaszufuhr von brennendem, austreten­dem Gas nicht gestoppt werden, sollte wegen sonst bestehender Explosions­gefahr nicht gelöscht werden.
Bei Ventilbrand Pulverlöscher verwenden, dabei Lösch­strahl gegen die Flamme richten.
Bei Brand in der Umgebung unter Beachtung des Selbstschutzes gefüllte Druckgasbehälter aus dem Gefahrenbereich bringen. Ist das nicht möglich, mit Wasser aus geschützter Stellung besprühen.
Bei Brand in der Um­gebung Be­hälter mit Sprüh­wasser kühlen.
Bei Brand ent­stehen ge­fähr­liche Gase/Dämpfe (z.B. Kohlen­monoxid).
Berst- und Explosions­gefahr durch Druck­anstieg in Be­hältern bei Erwärmung.
Feuerwehr über das Vorhandensein und die Standorte von Druckgasbehältern (Flaschen) oder Lagerbehältern informieren.
Brand­bekämpfung größerer Brände nur mit umgebungs­luft­unab­hängigem Atem­schutz­gerät!

Mindeststandards