Titandioxid (< 1% Partikel mit aerod. Durchmesser < 10 µm) wird auch als Titan(IV)-oxid oder Titansäureanhydrid bezeichnet. Es ist ein weißes, geruchloses Pulver.
Die Substanz ist unlöslich in Wasser, organischen Lösemitteln, vedünnten Säuren und Laugen. Sie löst sich z. B. in heißer konzentrierter Schwefelsäure. Titandioxid ist nicht brennbar.
Es wird als Titandioxid-Pigment (Weißpigment) universell, z.B. bei der Farben-, Lack-, Klebstoff- und Kunststoffherstellung, in der Email- und Keramikindustrie eingesetzt.
Weiterhin wird es bei der Herstellung von Kosmetika, Arznei- und Lebensmittelumhüllungen sowie bei der Herstellung technischer Gummiartikel verwendet.
Titandioxid-Pigmente enthalten mindestens 80% Titandioxid. Diese Pigmente gibt es in der Anatas-Modifikation und der Rutil-Modifikation.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf Titandioxid-Produkte, bei denen weniger als 1% Partikel mit aerodynamischem Durchmesser kleiner als 10 µm vorliegen..
Die in diesem GisChem-Datenblatt angegebenen Maßnahmen gelten jedoch unabhängig von der Einstufung in möglicherweise krebserzeugend beim Einatmen (vgl. Datenblattkapitel Einstufung GHS) und damit gleichermaßen auch für eingestufte Produkte.
Titandioxid
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basierend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichteunabhängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 1345
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.