GisChem

Titandioxid

Auszug aus:
Datenblatt

Titandioxid: Einstufung GHS

GHS08

Achtung

Kann vermutlich bei Einatmen Krebs erzeugen. (H351)

GHS-Einstufung
Karzinogenität (Kapitel 3.6) - Kategorie 2 (Carc. 2), H351 (Einatmen)

Der Stoff ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet.
Zusätzliche Anmerkungen laut Anhang VI der CLP-Verordnung
Die Einstufung gilt nur für Titandioxid in Pulverform mit mindestens 1% Partikel mit aerodynamischem Durchmesser kleiner oder gleich 10 µm.
Es wurde festgestellt, dass die Gefahr einer karzinogenen Wirkung dieses Stoffes besteht, wenn lungengängiger Staub in Mengen eingeatmet wird, die zu einer signifikanten Beeinträchtigung der natürlichen Reinigungsmechanismen führen.
Soll der Stoff in Form von Fasern in Verkehr gebracht werden (mit Durchmesser < 3 µm, Länge > 5 µm und Seitenverhältnis ≥ 3:1) oder als Stoffpartikel, die die WHO-Kriterien fur Fasern erfüllen,
oder als Partikel mit veränderter Oberflächenchemie, so müssen ihre gefährlichen Eigenschaften gemäß CLP-Verordnung bewertet werden.
In diesen Fällen kommt auch eine höhere Kategorie (Carc. 1B oder 1A) und/oder zusätzliche Expositionswege (oral oder dermal) für die Einstufung in Betracht. Diese Prüfung ist durch den Lieferant vorzunehmen.
Für Gemische gilten nach Anhang VI der CLP-Verordnung
Die Einstufung gilt nur für Titandioxid in Pulverform mit mindestens 1% Partikel mit aerodynamischem Durchmesser kleiner oder gleich 10 µm.
Die Einstufung als karzinogen bei Einatmen gilt nur fur Gemische in Form von Puder mit einem Gehalt von mindestens 1 % Titandioxid in Partikelform oder eingebunden in Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von ≤ 10 µm.
Darüber hinaus gilt für alle flüssigen Gemische mit mindestems 1% Titandioxid folgende zusätzliche Kennzeichnung:
"Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen." (EUH211)
Für feste Gemische mit mindestens 1% Titandioxidpartikeln gilt folgende zusätzliche Kennzeichnung:
"Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen." (EUH212)
Diese Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid und den entsprechenden Gemischen ist spätestens ab 01. Oktober 2021 so anzuwenden, seit 09. März 2020 ist die Anwendung möglich.
Ausführliche Informationen hierzu: siehe Stellungnahme BG RCI zu Titandioxid.