Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen. (EUH212)
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. (EUH210)
GHS-Einstufung
Eine Einstufung nach CLP-Verordnung liegt nicht vor; eine zusätzliche Kennzeichnung mit EUH212 ist erforderlich.
Zusätzliche Anmerkungen laut Anhang VI der CLP-Verordnung
Für Titandioxid in Pulverform mit mindestens 1% Partikel mit aerodynamischem Durchmesser kleiner oder gleich 10 µm ist eine Einstufung erforderlich - siehe entsprechendes Datenblatt.
Soll der Stoff in Form von Fasern in Verkehr gebracht werden (mit Durchmesser < 3 µm, Länge > 5 µm und Seitenverhältnis ≥ 3:1) oder als Stoffpartikel, die die WHO-Kriterien fur Fasern erfüllen,
oder als Partikel mit veränderter Oberflächenchemie, so müssen ihre gefährlichen Eigenschaften gemäß CLP-Verordnung bewertet werden.
In diesen Fällen ist ebenfalls eine Einstufung, ggf. auch in eine höhere Kategorie (Carc. 1B oder 1A) und/oder zusätzliche Expositionswege (oral oder dermal) für die Einstufung in Betracht. Diese Prüfung ist durch den Lieferant vorzunehmen.
Ausführliche Informationen hierzu: siehe Stellungnahme BG RCI zu Titandioxid.