GisChem

Ameisensäure


GEFAHR

Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226)
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. (H290)
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. (H302)
Giftig bei Einatmen. (H331)
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (H314)
Wirkt ätzend auf die Atemwege. (EUH071)

Ameisensäure wird auch als Formylsäure, Methansäure oder Hydrocarbonsäure bezeichnet.
CAS-Nummer: 64-18-6
EG-Nummer: 200-579-1
Index-Nummer: 607-001-00-0

BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Chemie
AmeisensäureH226-H290-H302-H331-H314-EUH071
Ameisensäure, ab 90 %H226-H290-H302-H331-H314-EUH071
Ameisensäure, ab 78 % bis unter 90 %H290-H302-H331-H314-EUH071
Ameisensäure, ab 36 % bis unter 78 %H290-H302-H332-H314
Ameisensäure, ab 10 % bis unter 36 %H290-H314
Ameisensäure, ab 2 % bis unter 10 %H290-H315-H319

1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
Ameisensäure // //