GisChem
 
Seite drucken

Fenster schließen


Glossar



Maßnahmen zur Emissionsminderung
 
Die Anlagen müssen mit Einrichtungen zur Begrenzung der Emissionen ausgerüstet und betrieben werden, die dem Stand der Technik entsprechen. Die emissionsbegrenzenden Maßnahmen sollen sowohl auf eine Verminderung der Massenkonzentration als auch der Massenströme oder Massenverhältnisse der von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen ausgerichtet sein, um die Entstehung von luftverunreinigenden Emissionen von vornherein zu vermeiden oder zu minimieren.
 
Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen: 
- Verminderung der Abgasmenge, z.B. durch Kapselung von Anlagenteilen, gezielte Erfassung von Abgasströmen, Anwendung der Umluftführung unter Berücksichtigung arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen,
- Verfahrensoptimierung, z.B. weitgehende Ausnutzung von Einsatzstoffen und Energie,
- Optimierung von An- und Abfahrvorgängen und sonstigen besonderen Betriebszuständen. 
 
Bei staubförmigen Emissionen, z.B. bei der Aufbereitung und Herstellung staubender Güter sind Maschinen, Geräte oder sonstige Einrichtungen zur Aufbereitung (z.B. Zerkleinern, Klassieren, Mischen, Erwärmen, Abkühlen, Pelletieren, Brikettieren) zu kapseln. Soweit eine staubdichte Ausführung, insbesondere an den Aufgabe-, Austrags- oder Übergabestellen, nicht möglich ist, sind staubhaltige Abgase zu erfassen und einer Entstaubungseinrichtung zuzuführen. 
 
Bei dampf- oder gasförmigen Emissionen beim Verarbeiten, Fördern und Umfüllen von flüssigen organischen Stoffen sind die Anforderungen an Pumpen, Verdichter, Flanschverbindungen und Absperrorgane gemäß TA Luft zu beachten.
 
Hinweise auf die Prozessleittechniken einzelner Anlagenarten und auf Maßnahmen zur Verminderung der Emissionen werden in den VDI-Richtlinien, die im Handbuch der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes (Erich Schmidt Verlag) aufgeführt sind, gegeben. Die VDI-Richtlinien können beim Beuth Verlag bezogen werden.

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
www.ESV.info

Beuth Verlag GmbH
www.beuth.de
 
Informationen zu Schutzmaßnahmen und lufttechnischen Maßnahmen speziell beim Umgang mit komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen (KKG) sind in der DGUV Information 213-726 (früher BGI/GUV-I 790-026) zu finden.