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Glossar



Feuerlöscheinrichtungen
 
Feuerlöscheinrichtungen sind tragbare oder fahrbare Feuerlöscher, ortsfeste Anlagen - insbesondere Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Pulverlöschanlagen, Schaumlöschanlagen, Kohlendioxidlöschanlagen, Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen (Wandhydranten, Einspeiseeinrichtung und Entnahmestelle für Steigleitungen) - oder Löschfahrzeuge. Als Feuerlöscheinrichtungen gelten auch gefüllte Löschsand- oder Löschwasserbehälter mit geeignetem Gerät zur Brandbekämpfung, Löschdecken und Löschbrausen.
 
Feuerlöscher sind je nach Brandgefahr und Größe der Arbeitsstätte in ausreichender Anzahl bereitzustellen. Zur Berechnung der erforderlichen Anzahl von Feuerlöschern ist nach der europäischen Norm DIN EN 3 "Tragbare Feuerlöscher" nicht mehr die Löschmittelmenge, sondern das Löschvermögen ausschlaggebend. Die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" erläutert das Verfahren zur Bestimmung der jeweil erforderlichen Anzahl von Feuerlöschern.

Die ASR erhalten Sie unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR.html