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Glossar



Expositionskategorien bei Tätigkeiten mit alter Mineralwolle

Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit alter Mineralwolle (Faserstäube krebsverdächtig) orientieren sich an der Höhe der Staubbelastung. Diese ist abhängig von der Faserstaubkonzentration sowie der Dauer und der Häufigkeit.
In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 521 - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle - und der DGUV Information 213-031 - Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen - wird das Vorgehen zur Gefährdungsbeurteilung und Wirksamkeitskontrolle ausführlich beschrieben. Zur Festlegung von Schutzmaßnahmen werden Tätigkeiten im Bereich Hochbau und im Bereich technische Isolierung Expositionskategorien zugeordnet.

Expositionskategorie E1 beinhaltet Tätigkeiten, die unter Berücksichtigung der beschriebenen Schutzmaßnahmen erfahrungsgemäß zu keiner oder nur zu einer sehr geringen Faserstaub-Exposition führen.
Expositionskategorie E2 beinhaltet Tätigkeiten, bei denen unter Berücksichtigung der beschriebenen Schutzmaßnahmen und Art der Tätigkeit eine geringe bis mittlere Faserstaub-Exposition zu erwarten ist.
Expositionskategorie E3 Für alle Tätigkeiten, die nicht in den Tabellen 1a und 1b im Anhang I aufgeführt sind oder für Tätigkeiten, bei denen die Einschränkungen für die Expositionskategorie E2 nicht vorliegen, gilt immer die Expositionskategorie E3.

Tätigkeiten im Bereich Hochbau sind z.B. die Arbeiten an Außenwänden, Innenwänden oder Unterdecken.
Tätigkeiten im Bereich technische Isolierung sind z.B. die Demontage/Montage von abnehmbaren Dämmungen und Ummantelungen oder von Schallelementen.

Für beide Bereiche werden typische Tätigkeiten, auch unter Berücksichtigung der Menge des demontierten Dämmstoffs und des Arbeitsortes (z.B. im Freien oder in engen Räumen) genannt und den Expositionskategorien E1 oder E2 zugeordnet. Sind die ausgeführten Tätigkeiten nicht in der Tabelle aufgeführt, sind die Maßnahmen der Expositionskategorie E3 anzuwenden.