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Glossar



Arbeitsplatzgrenzwert der EU

Die EU hat in ihrer Richtlinie 2004/37/EG (Krebsrichtlinie), die durch die Richtlinie (EU) 2017/2398 geändert wurde, verbindliche Grenzwerte für bestimmte krebserzeugende Gefahrstoffe festgelegt. Diese Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden. Im Gegensatz zu den AGW, die in der TRGS 900 veröffentlicht sind, bedeutet die Einhaltung dieser Grenzwerte nicht, dass unterhalb des Grenzwertes von dem Stoff keine Gefahr für die menschliche Gesundheit mehr ausgeht. Es gilt also weiterhin das Minimierungsgebot - der Arbeitgeber hat auch bei Einhaltung des EU-Arbeitsplatzgrenzwertes dafür zu sorgen, dass die Exposition der Beschäftigten soweit wie möglich verringert wird.