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1,1-Dichlor-1-fluorethan (R 141b)

Auszug aus:
Datenblatt

1,1-Dichlor-1-fluorethan (R 141b): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

1,1-Dichlor-1-fluorethan (R 141b) ist eine farblose, leicht flüchtige, schwach nach Ether riechende Flüssigkeit.
Die Substanz löst sich schwer in Wasser, dagegen in den meisten organischen Lösemitteln.
Bei der PUR-Herstellung wird R 141b zurzeit noch teilweise als Treibmittel zum Schäumen von Polyurethanen vor allem im Hartschaumbereich eingesetzt.
Dabei können diese Treibmittel auch schon der Polyolkomponente (bis zu ca. 25 %) zugesetzt sein und damit die Eigenschaften dieser Polyolformulierungen hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefährdungen bestimmen.
1,1-Dichlor-1-fluorethan gehört nach EG-Verordnung 1005/2009 zu den geregelten Stoffen. Das bedeutet, dass Produktion, Inverkehrbringen und Verwendung verboten sind.
Es gibt für den Einsatz von HFCKW's (teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen) Ausnahmen, die zeitlich und mengenmäßig limitiert sind.
Daher entwickeln die betroffenen Branchen alternative Treibmittel bzw.Schäumsysteme.
Die Substanz ist schwer brennbar. Sie weist zwar keinen Flammpunkt, jedoch einen Explosionsbereich auf.
Schmelzpunkt: -103,5 °C
Siedepunkt: 32 °C
Zündtemperatur: 532 °C
Untere Explosionsgrenze: 5,6 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: 17,7 Vol.-%
Die Stoff­daten (Zünd­tempe­ratur, Explosionsgrenzen) wurden Hersteller­informationen entnommen.
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nach­verbrennungs­einrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 2280
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.