GisChem

Oxalsäure

Auszug aus:
Datenblatt

Oxalsäure: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Oxalsäure wird auch als Ethandisäure oder Kleesäure bezeichnet.
Der kristalline, geruch- und farblose Feststoff liegt entweder als wasserfreies Anhydrat oder als Dihydrat vor. Oxalsäure besitzt ausgeprägte reduzierende Eigenschaften.
Aus einer wässrigen Lösung der Oxalsäure kristallisiert das Dihydrat, aus dem bei vorsichtigem Erhitzen auf 100 °C unter Kristallwasserabgabe das wasseranziehende Anhydrat entsteht.
Beim Erhitzen bis auf 157 °C geht das Oxalsäure-Anhydrat ohne Zersetzung direkt vom festen in den gasförmigen Zustand über. An kälteren Anlagenteilen kann er sich als Feststoff niederschlagen.
Der Schmelzpunkt des Dihydrats liegt bei 101,5 °C und der des Anhydrats bei 189,5 °C. Letzteres zersetzt sich ab 187 °C.
Oxalsäure ist gut in Wasser, Ethanol, Aceton, Dioxan, Tetrahydrofuran und 2-Furaldehyd löslich, aber wenig löslich in Ether und gar nicht in Benzol, Chlorofrom und Petrolether.
Oxalsäure wird verwendet zum Bleichen von Leder, Kork, Holz, Stroh, Schilfrohr, Federn und Wachsen wie auch zum Entfernen von Tinten- und Rostflecken und zum Reinigen elektronischer Geräte.
Der Stoff kommt als Synthese-Zwischenprodukt sowie bei der Herstellung von Tinten, Farbstoffen, Metallreinigern und bei der Beschichtung von Metallen zum Einsatz.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf das wasserfreie Oxalsäure-Anhydrat.
Schmelzpunkt: 189,5 °C
Oxalsäure
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 1 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Gefahr der Hautresorption (H)
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, Klasse I (Anhang 3): Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen auch bei Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse insgesamt den Massenstrom 0,10 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 166
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.