Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV branchen-, prozessart-, herkunfts- oder abfallartenspezifisch zuzuordnen.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Stoff/Produkt-Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie sind dem/n Kapitel/n "1007" zuzuordnen (i.d.R. kein Sonderabfall).
Gebrauchte Katalysatoren, die Silber enthalten: Abfallschlüssel 160801 (kein Sonderabfall).
Stoff/Produkt-Abfälle aus der fotografischen Industrie sind dem/n Kapitel/n "0901" zuzuordnen (090107 kein Sonderabfall).