Als Flüssiggas werden Gasgemische bezeichnet, die hauptsächlich aus Propan und Butan sowie kleinen Anteilen der entsprechenden Isomeren und ungesättigten Kohlenwasserstoffen bestehen.
Diese Kohlenwasserstoffgemische fallen in Erdölraffinerien und bei der Erdgas-Aufbereitung als Nebenprodukte an.
Flüssiggas ist ein fast geruchloses, farbloses Gasgemisch, das schwerer als Luft ist.
Zur besseren Wahrnehmung wird Flüssiggas ein Odorierungsmittel (z.B. Ethylmercaptan) zugesetzt, damit ein Gasaustritt frühzeitig bemerkt werden kann.
Flüssiggas ist kaum in Wasser, aber gut in organischen Lösemitteln (z.B. Diethylether, Ethanol) löslich.
Die Gasgemische werden als Brenn- und Treibstoff (z.B. Autogas) in Haushalt und Industrie, als Treibgas in Spraydosen sowie als chemischer Rohstoff verwendet.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf die Verwendung von Flüssiggas in Druckgasflaschen mit weniger als 0,1 % Butadien.
Die produktspezifischen Kenndaten im Einzelnen sind den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu entnehmen. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Siedepunkt: < -1 °C
Flammpunkt: < -60 °C
Zündtemperatur: > 365 °C
Untere Explosionsgrenze: ca. 1,4 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: ca. 10,8 Vol.-%
Propan
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 1800 mg/m³ bzw. 1000 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 4; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 4 x 15 min = 60 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
n-Butan
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2400 mg/m³ bzw. 1000 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 4; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 4 x 15 min = 60 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
WGK: nicht wassergefährdend
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.