GisChem
 
Seite drucken

12. ATP des CLP-Verordnung veröffentlicht



Die 12. Anpassungsverordnung der CLP-Verordnung an den technischen Fortschritt (ATP) enthält die Anpassungen der CLP-Verordnung an die UN-Modellvorschriften aus 2015 und 2017, die 6. und 7. Revision des UN-GHS.

Unter anderem werden eine neue Gefahrenklasse (desensibilisierte Explosivstoffe) und weitere Unterkategorien bei entzündbaren Gasen eingeführt. Einige Kriterien werden geschärft, die Berücksichtigungsgrenzwerte bei Gemischberechnungen ergänzt und H- und P-Sätze geändert. Bei den P-Sätzen wird zudem die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Bedingungen die Formulierungen flexibler zu handhaben oder weitere P-Satz-Kombinationen zu schaffen.

 
Diese Änderungen müssen spätestens ab dem 17.10.2020 verbindlich angewendet werden - freiwillig können diese Änderungen seit dem 17.04.2019 umgesetzt werden.