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REACH-Beschränkung Diisocyanate: Etiketten-Hinweis und Schulungspflicht!



Seit dem 24. Februar 2022 muss im Rahmen der REACH-Beschränkung für Diisocyanate, die seit 2020 in Kraft getreten ist, auf dem Etikett von diisocyanathaltigen Produkten ab einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent folgender Hinweis bezüglich Schulungspflicht angebracht sein: „Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen“.

Schulungen können auf verschiedene Arten durchgeführt werden, beispielweise Schulungen vor Ort, „hybrid“ oder E-Learning.

Das Ausbildungsniveau der Schulungsprogramme muss drei Ebenen, die in der Verordnung vorgesehen sind, widerspiegeln, die in Abhängigkeit vom Expositionsrisiko des jeweiligen Tätigkeitbereichs mit Diisocyanaten erforderlich sind.

Hersteller müssen Materialien für die Schulung zur Verfügung stellen und alle 5 Jahre muss eine erfolgreiche Teilnahme (Prüfung) nachgewiesen werden. Wir als Berufsgenossenschaften können daher diese Schulungen nicht anbieten. Arbeitgeber müssen dies in ihren Betrieben genauso selbständig organisieren wie Gefahrstoffunterweisungen.

Herstellerverbände der Isocyanate (ISOPA und ALIPA) sowie der Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane (FSK) haben unter anderem branchenspezifische Schulungsunterlagen entwickelt, die auf Online-Plattformen genutzt werden können.
Präsenzschulungen sollen von anerkannten Experten und Expertinnen durchgeführt werden. Dies können beispielsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Techniker/Technikerinnen oder Ingenieure/Ingenieurinnen der Naturwissenschaften, die über besondere Kenntnisse und Erfahrung in der sicheren Produktanwendung und den Gesundheitsgefahren durch Isocyanate verfügen, sein.

Weitere Hinweise zur Interpretation dieser REACH-Pflicht sind auch dem Helpdesk-kompakt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu entnehmen:

 https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/SharedDocs/Publikationen/DE/REACH/BAuA/Fachbeitraege/Kompakt_REACH_Beschr%C3%A4nkung_von_Diisocyanaten.html