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Glossar

Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV
 
Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) regelt die Bezeichnung von Abfällen und deren Einstufung nach ihrer Gefährlichkeit.

Jeder Abfallart sind ein sechsstelliger Abfallschlüssel und eine Abfallbezeichnung zuzuordnen. Die Abfallart wird nach Branche, Herkunft oder Prozessart zugeordnet und kann bei Bedarf mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abgestimmt werden.

Die Abfallarten im Abfallverzeichnis, deren Abfallschlüssel mit einem Sternchen (*) versehen sind, sind gefährliche Abfälle.

Forderungen aus dem Europäischen Abfallrecht werden in nationales Recht umgesetzt, die Einstufung als gefährlich erfolgt anhand der gefahrenrelevanten Eigenschaften aus der Abfallrahmenrichtlinie.

Aktuelles

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.