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Glossar

Dichtheitsüberwachung von Druckbehältern

Druckbehälter sowie ihre Ausrüstungsteile einschließlich aller Rohrleitungsverbindungen am Druckbehälter unterliegen einer Dichtheitsüberwachung durch den Betreiber. Die Art und Weise der Dichtheitsüberwachung der Druckbehälter ist abhängig von deren konstruktiver Gestaltung. Hieraus ergeben sich qualitative Anforderungen an die Dichtheitsüberwachung. So erfordert zum Beispiel ein Flansch mit glatter Dichtleiste einen entsprechend höheren Überwachungsaufwand als ein Flansch mit Schweißlippendichtung.

Die Dichtheitsüberwachung ist in Abhängigkeit von Gefährlichkeitsmerkmalen, Aggregatzustand, Druck- und Temperaturniveau z.B. durch eine der folgenden Maßnahmen sicherzustellen:
- Begehung der Bereiche mit Druckbehältern und Kontrolle auf Schlieren, Eisbildung, Geruch oder Geräusche infolge Undichtheiten,
- Begehung der Bereiche mit Druckbehältern mit mobilen Leckanzeige-, Lecksuchgeräten (tragbare Gaswarneinrichtungen), z.B. bei dem geruchslosen, als giftig eingestuften Kohlenmonoxid,
- kontinuierliche oder periodische Überwachung der Atmosphäre durch selbsttätig arbeitende, fest installierte Geräte mit Warnfunktion.

Zur Dichtheitsüberwachung gehört insbesondere die Dichtheitskontrolle von
- lösbaren Verbindungen, die nicht durch Konstruktion auf Dauer technisch dicht sind,
- dynamisch beanspruchten Dichtungen, wie z.B. Stopfbuchspackungen mit nicht selbsttätig nachstellenden Packungen, Wellendurchführungen,
- thermisch beanspruchten Dichtungen mit stark wechselnden Temperaturen.

Maßnahmen der Wartung, Inspektion und Instandsetzung (Begriffsdefinition in DIN 31051) sind insbesondere erforderlich bei
- lösbaren Verbindungen,
- dynamisch beanspruchten Dichtungen,
- thermisch beanspruchten Dichtungen.

Aktuelles

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.