Gefahrgruppe
Die einzelnen organischen Peroxide werden in Abhängigkeit von der Zusammensetzung der Zubereitung und unter Berücksichtigung ihrer Behältnisse gemäß DGUV Vorschrift 13 (früher BGV B4) in die Gefahrgruppen OP la, OP Ib, OP II, OP III und OP IV eingeteilt. Im Anhang 2 dieser Vorschrift ist diese Zuordnung für eine Reihe von Peroxiden in unterschiedlicher Konzentration angegeben. Entsprechend der jeweiligen Gefahrgruppe gelten unterschiedliche zulässige Höchstmengen für das Abstellen, Bereithalten und Lagern sowie unterschiedliche Anforderungen an Bau und Ausrüstung der entsprechenden Räume.
Download der DGUV Vorschrift auf www.dguv.de/publikationen unter dem Suchbegriff "DGUV Vorschrift 13" oder auf www.arbeitssicherheit.de aus dem DGUV Verzeichnis (DGUV Vorschriften)