GisChem

Hintergrundinformationen

Das Global Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen bildet die Grundlage einer weltweiten Vereinheitlichung bestehender nationaler Systeme.
Bisherige Unterschiede in den Regelungen für den Transport von Gefahrgütern und in den Regelungen für den Umgang mit Gefahrstoffen werden damit aufgehoben. Ziel ist es, den Handel im globalen Warenverkehr zu erleichtern.

Kernelemente von GHS
  • einheitliche Kennzeichnungselemente,
  • einheitliche Einstufungskriterien,
  • einheitliches Sicherheitsdatenblatt.
Kennzeichnungselemente von GHS
  • Gefahrenpiktogramme (Gefahrensymbole)
  • Signalwort
  • Gefahrenhinweise (ähnlich wie bisher die R-Sätze)
  • Sicherheitshinweise (Vorsichtsmaßnahmen ähnlich wie bisher die S-Sätze)
GiftigGefahrenpiktogramme von GHS

Neue Piktogramme (rotumrandete auf die Spitze gestellte Quadrate mit schwarzem Symbol auf weißem Grund) warnen bildhaft vor den Gefahren. Sie finden hier eine Übersicht dieser neuen Gefahrensymbole. Bild-Dateien der einzelnen Symbole sind direkt auf den GHS-Seiten der UN zu finden.

Übergangsfristen

Die jetzt gültigen Symbole auf orangegelbem Grund wurden ab dem Zeitpunkt der Einführung des neuen Systems in der EU schrittweise durch diese neuen Symbole ersetzt. Die CLP-Verordnung setzt die UN-Regelungen in der EU um und legt die Übergansfristen fest.

Für Stoffe ist die GHS-Einstufung bereits seit dem 01.12.2010 verbindlich (bereits in Verkehr gebrachte Ware durften noch bis zum 01.12.2012 mit alter Kennzeichnung und entsprechendem Sicherheitsdatenblatt abverkauft werden). Bei Gemischen (die früher als "Zubereitungen" bezeichnet wurden) musste die Umstellung zum 01.06.2015 erfolgen. Nur noch vor diesem Datum hergestellte und in Verkehr gebrachte Gemische dürfen noch bis zum 01.06.2017 mit dem alten Etikett in Verkehr gebracht werden.

Sicherheitsdatenblätter, die seit dem 01.06.2015 neu erstellt oder überarbeitet wurden, dürfen nur noch die Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-Verordnung enthalten. Wurde das Sicherheitsdatenblatt vor diesem Termin erstellt, enthielt damals auch schon sowohl die GHS-Einstufung und -Kennzeichnung als auch Einstufung und ggf. Kennzeichnung nach altem Recht und ist sonst aktuell, darf dieses Sicherheitsdatenblatt noch bis zum 01.06.2017 verwendet werden.

Signalwörter von GHS

Zusätzlich zu den Piktogrammen wird mit einem von zwei möglichen Signalwörtern der potenzielle Gefährdungsgrad beschrieben;

  • "Gefahr" oder
  • "Achtung".
Einstufungskriterien von GHS
Die bisher in der EU gültigen Kriterien für die Einstufung werden sich zum Teil verschieben, so z. B. die LD50-Grenze zur Einstufung von "Giftig". Als Konsequenz wird es dann zukünftig mehr giftige Stoffe und Zubereitungen geben.
Für die Übergangszeit hat die EU mit dem Anhang VII der Verordnung eine Umstufungshilfe vom alten zum neuen System geschaffen. In dieser Umstufungstabelle werden vereinfachte Zuordnungen zwischen R-Sätzen und neuen GHS-Klassen und -Kategorien angegeben, die natürlich die Kriterienverschiebungen nicht berücksichtigen können. Daneben gibt es einzelne R-Sätze, bei denen eine solche vereinfachte Zuordnung überhaupt nicht möglich ist. Darüber hinaus gibt es physikalisch-chemische GHS-Gefahrenklassen, die bislang keine Entsprechung im Gefahrstoffrecht hatten.
 
Verknüpfung zum Gefahrgutrecht
Das Gefahrgutrecht ist bereits weitgehend GHS-konform (die zusätzliche Kennzeichnung der umweltgefährdenden Eigenschaft erfolgte 2009). Viele Einstufungskriterien im GHS-System entstammen direkt dem sogenannten "Orange Book" des Gefahrgutrechts. Von daher kann man gerade im physikalisch-chemischen Bereich bei der Umstufung auf bereits vorhandene Transporteinstufungen zurückgreifen und diese in die entsprechende Gefahrenklasse und -kategorie übersetzen. Der GHS-Konverter fragt daher auch nach der UN-Nummer und ggf. der Verpackungsgruppe, dem Klassifizierungscode (bei Gasen) oder dem Typ (bei organischen Peroxiden und selbstzersetzlichen Stoffen / Gemischen). Aus diesen Informationen können die Gefahr und meist auch die Nebengefahren sowie ggf. mögliche Verpackungsgruppen (also auch die Kategorie) ermittelt werden.
 
GHS für Einsteiger - Plakate der IVSS

Der Arbeitskreis "Gefährliche Stoffe" der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS), Sektion Chemie, hat zusammen mit dem Bereich Prävention der BG Chemie bereits im Jahr 2008 vier Plakate auf Grundlage des europäischen Verordnungsentwurfes erarbeitet. Dargestellt werden die neuen Gefahrenpiktogramme (Plakat CH 250), eine Gegenüberstellung der bisherigen und der zukünftigen Gefahrenkommunikation sowohl für die physikalischen Gefahren (Plakat CH 252) als auch für die Gesundheitsgefahren (Plakat CH 251). Auf Plakat CH 253 wird am Beispiel Methanol ein neues Etikett vorgestellt. Weitere Plakate (CH 254, CH 255 und CH 256) zeigen, wie die Transportklassen und Gefahrzettel mit der GHS-Einstufung zusammenhängen.

Die GHS-Plakate können über den Medienshop der BG RCI unter "GHS", "Sonstiges", "Plakate" bestellt oder über den Download-Center der BG RCI heruntergeladen werden.

Veranstaltungen

Die BG RCI bietet ihren Mitgliedsbetrieben im Rahmen der Aus- und Weiterbildung zwei unterschiedliche Seminare an, die mehrmals im Jahr gehalten werden: ein Kompakt-Seminar zu REACH und GHS mit unterschiedlichen Schwerpunkten (REACH/GHS und Arbeitsschutz oder GHS: Einstufung, Kennzeichnung und Arbeitsschutz) sowie ein Seminar im Rahmen der Fortbildung von Sicherheitsfachkräften. Informationen zu den Seminaren finden Sie unter http://seminare.bgrci.de.

Weitere Informationen auf der Homepage der BG RCI
 
Auf der Homepage der BG RCI finden Sie weitere Informationen zum Beispiel zu den Themen GHS und Gefahrguttransport.
Broschüre des UBA

Die Broschüre "Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt" des Umweltbundesamtes richtet sich an Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler von Chemikalien sowie an Arbeitsschützer und Verbaucher. Es werden die einzelnen methodischen Schritte zur Einstufung und die daraus resultierende Kennzeichnung durch Piktogramme erläutert. Darüber hinaus erleichtern Übersichtstabellen und ein Glossar das Verständnis.

Die Broschüre kann auf der Homepage des UBA heruntergeladen werden.

 

Aktuelles

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.