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Glossar

Checkliste "Anforderungen des Wasserrechts an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen"
 
Die folgenden Fragen geben einen Anhaltspunkt, ob im Betrieb weiterer Handlungsbedarf zum sicheren Umgang mit wassergefährdenden Stoffen besteht und ggf. auch die Hilfe von Fachbetrieben, Sachverständigen oder der Rat der zuständigen Unteren Wasserbehörde in Anspruch genommen werden sollte.
 
1. Sind alle im Betrieb vorkommenden wassergefährdenden Stoffe oder Gemische bekannt (Menge, WGK) und sind die Anlagen dokumentiert?
 
2. Wurde allen Anlagen eine Gefährdungsstufe zugeordnet (Volumen, WGK)?
 
3. Sind alle Anlagen dicht, standsicher und gegenüber den zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüssen beständig?
 
4. Werden austretende wassergefährdende Stoffe schnell und zuverlässig erkannt (Ordnung, Übersichtlichkeit!)?

5. Werden ausgetretene wassergefährdende Stoffe ordnungsgemäß entsorgt (gilt auch für Tropf- und Spritzverluste)?
 
5. Sind die Flächen, auf denen diese Anlagen stehen, für den enthaltenen Stoff undurchlässig (z.B. keine Schotterflächen bei Lagerung im Freien)?
 
6. Ist ausreichend Rückhaltevolumen für auslaufende Flüssigkeiten vorhanden (bei Fasslagern 10%, mind. das Volumen des größten Behälters)?
 
7. Wurden - bei entsprechender Anlagengröße - Fachbetriebspflichten bzw. Sachverständigenprüfungen beachtet?
 
8. Gibt es eine Betriebsanweisung mit Überwachungs- und Instandhaltungsplan für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen?

9. Wurde der Notfallplan mit den Stellen abgestimmt, die an Sofortmaßnahmen beteiligt sind?

10. Werden die Mitabeiter regelmäßig, mindestens jedoch jährlich, unterwiesen?

Fazit: Wird alles getan, um eine Gefährdung von Gewässern sicher zu vermeiden?

Aktuelles

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.