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Glossar



Hautschutzplan
 
Die Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln  beschreibt die DGUV I 212-017.
Sie erklärt auch das Zusammenwirken von Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln mit dem Ziel der Gesunderhaltung der Haut und gibt Hilfen für das Erstellen eines betriebsbezogenen Hautschutz- und Hygieneplans.
Bei der Auswahl der Hautmittel sollte sich der Unternehmer vom betriebsärztlichen Dienst, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Gesetzlichen Unfallversicherung oder den Herstellerfirmen der Hautmittel beraten lassen.
Die Spender mit den Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln sollten so angeordnet werden, dass die Beschäftigten vor Beginn der Arbeit, nach Pausen und nach der Reinigung der Hände jederzeit Zugriff haben.
Der Hautschutzplan soll den Beschäftigten durch Aushang an zentralen Stellen, an Waschplätzen, direkt am Arbeitsplatz oder im Aufenthaltsraum bekannt gegeben werden und zur Benutzung der Hautmittel auffordern.

siehe auch: Glossarbegriff Hand- und Hautschutz