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AwSV veröffentlicht



Die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen", AwSV, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die AwSV tritt am 01.08.2017 vollständig in Kraft und ersetzt die Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 31.03.2010. Die AwSV konkretisiert die Forderungen des WHG auf Bundesebene, anderslautende Regelungen in den Länder-VAwS verlieren ihre Gültigkeit. Für bestehende Anlagen gibt es Übergangsfristen.

Die Einstufung von Stoffen und Gemischen in Wassergefährdungsklassen (WGK) wird nun in der Anlage 1 der AwSV beschrieben. Hierzu ist ein Bewertungspunktesystem hinterlegt. Bewertungspunkte werden sowohl aufgrund von R-Sätzen oder H-Sätzen als auch aufgrund von Datenlücken z.B. bei aquatischer Toxizität vergeben.

Die bestehenden Einstufungen von Stoffen, Stoffgruppen und Gemischen aus der VwVwS (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen von 1999, geändert 2005) behalten ihre Gültigkeit.

Die Verordnung ist zu finden unter http://www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/wassergefaehrdende-stoffe/awsv-verordnung/