GisChem

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Was bietet GisChem-Interaktiv?

"GisChem-Interaktiv" ist ein selbständiges Softwaremodul des Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien der BG RCI und BGHM. Sie können damit für Stoffe und Gemische (Produkte) auf der Basis der Sicherheitsdatenblätter unter Berücksichtigung der Ergebnisse Ihrer (vorab vorliegenden) Gefährdungsbeurteilung Betriebsanweisungen erstellen. Alternativ können Sie innerhalb des Frage-Antwort-Dialogs parallel die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe dokumentieren. Diese Option sollten Sie nur dann wählen, wenn SIe fachkundig zur Erstellung der Gefährdungsberuteilung sind. Nähere Informationen zum Thema Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie hier.

Die Software wird ausschließlich über Internet bereit gestellt, die Nutzung ist kostenfrei. Lesen Sie trotzdem vorher unbedingt die "Haftungsbedingungen".


Was muss dem Nutzer vorliegen?

In einem interaktiven Frage-Antwort-Dialog werden Sie vom Programm aufgefordert, bestimmte Informationen zu Ihrem Stoff oder Produkt aus dem Sicherheitsdatenblatt anzugeben bzw. aus vorgeschlagenen Antworten auszuwählen.
Voraussetzung ist also, dass Ihnen ein Sicherheitsdatenblatt möglichst aktuellen Datums zu Ihrem Stoff oder Produkt vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, beschaffen Sie es sich bitte vorab. Sie können es bei Ihrem Hersteller oder Lieferanten anfordern. Bei Gefahrstoffen ist er zu dessen Weitergabe verpflichtet. Weitere Informationen rund ums Sicherheitsdatenblatt finden Sie unter www.gisbau.de.
Auch wenn Sie in Ihren Sicherheitsdatenblättern zu bestimmten Aspekten keine ausreichenden oder fehlerhafte Informationen finden, wenden Sie sich an den Hersteller oder Lieferanten. Letztlich hängt die Qualität der mit GisChem-Interaktiv erstellten Betriebsanweisung insgesamt ganz entscheidend von der Qualität des jeweiligen Sicherheitsdatenblattes ab. Werkzeuge wie GisChem-lnteraktiv bieten eine konkrete Hilfestellung; die Verantwortung des Arbeitgebers für die sichere Durchführung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Betrieb und damit auch für die Inhalte von Betriebsanweisungen bleibt davon jedoch unberührt.
Zwingend notwendig nach Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung ist es, dass Sie eine Gefährdungsbeurteilung für die konkreten Tätigkeiten (auch mit Gefahrstoffen) durchführen und die Ergebnisse dokumentieren. Diese Gefährdungsbeurteilung muss Ihnen vor der Erstellung der Betriebsanweisungen vorliegen, damit Sie die Ergebnisse z.B. bei den Fragen nach Hand- und Hautschutz oder Atemschutz für Ihren Arbeitsplatz passend beantworten können. Die Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung muss nämlich den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung Rechnung tragen. Wenn Sie selbst fachkundig zum Thema Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe sind, können Sie GisChem-Interaktiv auch zur Dokumentation des Gefahrstoffteils der Gefährdungsbeurteilung nutzen. Hierzu werden Ihnen themenabhängig konkrete Fragen gestellt, die Seitenabfolge von GisChem-Interaktiv bleibt dabei unverändert.

Wie funktioniert GisChem-Interaktiv?

Nach der Entscheidung über die Branche, die Art der Erstellung der Betriebsanweisung und der Entscheidung über die Option zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung geben Sie den Gefahrstoffnamen und ggf. Identifikationsnummern bei Stoffen an. Stellt das System fest, dass zu dem von Ihnen angegebenen Stoffnamen in der GisChem-Datenbank schon ein Betriebsanweisungsentwurf enthalten ist, wird Ihnen dies mitgeteilt. Dieser Entwurf steht dann sofort als Word-Dokument zum Download bereit (allerdings ohne die personalisierten Unternehmensdaten und ohne die Option der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung). Es wird dabei ausschließlich auf die von BG RCI und BGHMselbst erarbeiteten Dokumente und selbstverständlich nicht auf die anderer GisChem-Interaktiv-Nutzer zugegriffen.


Die abgefragten, gefährdungsrelevanten Merkmale zu Ihrem Stoff oder Produkt werden im Hintergrund, in einer komplexen Datenbank "intelligent" verarbeitet. Das Programm erkennt fachliche Abhängigkeiten und steuert die fortlaufenden Abfragen dementsprechend. Sie werden auf diese Weise bei der Erarbeitung der Inhalte aktiv unterstützt.

Zum Beispiel wird

  • bei brennbaren pulverförmigen Feststoffen nach der Staubexplosionsgefahr gefragt
  • oder auch bei Flüssigkeiten nach dem Siedepunkt,
  • bei brennbaren Flüssigkeiten darüber hinaus auch nach dem Flammpunkt.

Nicht alle Inhalte der Betriebsanweisung können mit diesem Frage-Antwort-Dialog über abgefragte Merkmale und eine logische Verknüpfung vom Programm vorgegeben werden. Verschiedene Auswahllisten und Hilfetexte sollen Sie dann bei der Dateneingabe unterstützen. Ein Beispiel für solche Auswahllisten ist die zum Thema "Schutzhandschuhe". Auch hier muss wieder mit den Sicherheitsdatenblättern gearbeitet werden - zusätzlich zu Angaben aus der Gefährdungsbeurteilung bzw. der Fragestellung, ob überhaupt Schutzhandschuhe für diese Tätigkeit benötigt werden.

Was ist das Ergebnis des Frage-Antwort-Dialoges?

Nach Durchlaufen des Frage-Antwort-Dialoges schlägt Ihnen das Programm eine Betriebsanweisung vor, deren Inhalte durch die intelligenten Verknüpfungen automatisch auf die spezifischen Gefährdungen des jeweiligen Stoffes oder des Produktes zugeschnitten sind.

  • Zum Beispiel erfolgt bei hautsensibilisierenden Stoffen oder Stoffen, die akut toxisch (Kategorie 1-3) bei Berührung mit der Haut sind, der Hinweis, dass besonders auf das Tragen von Schutzhandschuhen zu achten ist.
  • Bei brennbaren Flüssigkeiten generiert das Programm in Abhängigkeit vom Flammpunkt automatisch Schutzmaßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz, z. B. Gebotszeichen "Rauchen und offenes Feuer verboten" sowie weitere Hinweise zum sicherem Umgang.

Wie erhält man eine Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)?

Vor dem Erzeugen der endgültigen Betriebsanweisung als Word- oder PDF-Dokument sollten Sie auf jeden Fall die Möglichkeit nutzen, den vom Programm vorgeschlagenen Entwurf zu verändern und entsprechend Ihren arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifischen Besonderheiten anzupassen. Denn erst dann wird daraus eine Betriebsanweisung gemäß § 14 GefStoffV.
Beschäftigen sind bei allen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen in verständlicher Form und Sprache, die bei maßgeblichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren sind, sowie alle relevanten Sicherheitsdatenblätter zugänglich zu machen. Ausnahme: wenn nur eine geringe Gefährdung besteht (zum Beispiel bei typischen haushaltsartigem Umgang mit Gefahrstoffen). Anhand dieser Betriebsanweisungen sind arbeitsplatzbezogene mündliche Unterweisungen vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen durchzuführen, zu dokumentieren und von den Unterwiesenen zu unterschreiben.

Für häufig vorkommende Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Betrieb, wie z. B. Lagerung, Lüftung, Absaugung, Sackabfüllung, Beschickung von Reaktoren, Befüllen von Fässern - wurden Schutzleitfäden entwickelt. Diese können Sie insbesondere bei Ihrer arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifischen Anpassung des vorgeschlagenen Betriebsanweisungsentwurfes mitheranziehen.

Wie geht man schrittweise vor?

1.Schritt: Anmeldung

Sie können das Modul sowohl völlig anonym als auch personalisiert (mit Anmeldung) nutzen.

Personalisierter Zugang Anonymer Zugang
Anmeldung erforderlich freie Nutzung
Unterbrechung mit Zwischenspeichern möglich Arbeiten nur ohne Unterbrechung möglich
Unternehmensdaten und fertige Betriebsanweisungen werden für spätere Nutzung gespeichert Bei Unterbrechung oder Beendigung der Nutzung werden die Daten gelöscht

Für den personalisierten Zugang können Sie sich hier einmalig mit frei gewähltem Nutzernamen und einer gültigen Email-Adresse registrieren. Das Passwort wird Ihnen dann per Mail zugesandt, sie sollten es nach der ersten Anmeldung ändern.
Die Datensicherheit der Übertragung wird über 128bit-SSL-Verschlüsselung sichergestellt. Auf Ihre Daten haben nur Sie Zugriff.

Diese Auswahl/Anmeldung erfolgt automatisch, sobald Sie auf "Betriebsanweisung erstellen" klicken.

2. Schritt: Anlegen von Unternehmensdaten (Auswahl "Unternehmensdaten")

Wir empfehlen Ihnen, bei Programmstart die formalen betriebsspezifischen Daten einer Betriebsanweisung, wie z. B. den Namen des Betriebes, das Firmenlogo, interne Notrufnummern oder den Namen des Ersthelfers einzugeben. Bei der anonymen Anmeldung kommen Sie automatisch sofort auf diese Maske.
An dieser Stelle können Sie auch verschiedene Arbeitsbereiche, z. B. "Produktionshalle C" oder "Labor Qualitätskontrolle" anlegen (nur bei der personalisierten Anmeldung möglich). Füllen Sie dazu die vorgegebenen Felder der Maske für jeden Ihrer Arbeitsbereiche mit unterschiedlichen Inhalten im Feld "Betrieb/Arbeitsplatz" aus und speichern Sie. Bei Bedarf können Sie diese Daten auch wieder löschen.

3.Schritt: Erstellung der Inhalte Ihrer Betriebsanweisung (Auswahl "Betriebsanweisung erstellen")

Mit einem Klick auf "Neu anlegen" beginnt der Frage-Antwort-Dialog zur Erstellung der Betriebsanweisung. Außerdem finden Sie hier Ihre schon erstellten Betriebsanweisungen mit den Auswahlmöglichkeiten "Fortsetzen", "Ändern" oder "Löschen".

4. Schritt: Download der fertigen Betriebsanweisung und ggf. der Dokumentation Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe

Am Ende des Dialogs erhalten Sie eine fertig formatierte Betriebsanweisung im PDF- sowie im Word-Format (DOC - intern zunächst als html-Datei erzeugt, so dass Sie beim Speichern auf die entsprechenden Optionen achten müssen. Da das PDF-Format plattformunabhängig ist und vor allem auch in Word Ihre persönlichen Einstellungen sowie die Version Einfluss auf das Aussehen der Betriebsanweisung haben, empfehlen wir Ihnen die PDF-Version.

 

Garantie- und Haftungshinweis

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor Nutzung des GisChem-Moduls "GisChem-Interaktiv" die über die für die Nutzung von GisChem hinausgehenden Garantie- und Haftungsbedingungen zu beachten sind.

 

Aktuelles

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.