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Das Datenblatt enthält stoff- bzw. produktgruppenspezifische
Gefährdungen und Maßnahmen. Das Datenblatt unterstützt daher Unternehmer und FASI bei der Gefährdungsbeurteilung
nach GefStoffV.
Betriebsanweisung: Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche
Betriebsanweisungen erstellen. Die Betriebsanweisung enthält
in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und ist ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur eine Betriebsanweisung im Entwurf zur Verfügung,
die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch ergänzt werden muss.
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