GisChem

GHS

GisChem-Interaktiv jetzt auch fit für GHS
Mitte November 2009 wurde das Modul GisChem-Interaktiv um die Möglichkeit der zusätzlichen Eingabe einer GHS-Einstufung ergänzt. Für schon vorhandene Betriebsanweisungen wurden zwei Möglichkeiten geschaffen, diese einfach um die GHS-Einstufung zu erweitern: entweder durch manuelle Eingabe der neuen Piktogramme und H-Sätze oder durch die direkte Anwendung des GHS-Konverters. Man erhält ab sofort die Möglichkeit, entweder Betriebsanweisungen mit den alten Gefahrensymbolen oder Bietriebsanweisungen mit den GHS-Piktogrammen und H-Sätzen zu erzeugen. Die Maßnahmen basieren weiterhin auf der alten Einstufung.


1. ATP der GHS-Verordnung veröffentlicht
Am 5. September wurde die 1. Anpassungsrichtlinie an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt als Verordnung (EG) Nr. 790/2009 veröffentlicht: http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L:2009:235:SOM:DE:HTML.
Mit dieser ATP werden die Änderungen an den Stofflisten, die bereits durch die 30. und 31. ATP zur Richtlinie 67/548/EWG veröffentlicht wurden, jedoch aus formalen Gründen ins Leere griffen, auch in der GHS-Verordnung vollzogen. Die 1. ATP gilt ab dem 25. September, sie muss spätestens zum 01.12.2010 angewendet werden.
In GisChem wurde diese ATP zunächst in den Stoffdatenblättern und abschließend Mitte Januar 2010 auch in den Modulen GHS-Konverter und GisChem-Interaktiv umgesetzt.
 
GHS-Einstufung in der GisChem-Datenbank online
Mit einem Update im September wurde die GHS-Einstufung bei allen Stoffdatenblättern ergänzt. Bei den entsprechenden Betriebsanweisungsentwürfen gibt es zwei Versionen zur Auswahl: entweder die alte Kennzeichnung oder die neuen GHS-Piktogramme mit den entsprechenden H-Sätzen.
Die Stoffdatenblätter zu verdünnten Konzentrationen von Stoffen und die Produktgruppendatenblätter werden zu einem späteren Zeitpunkt an GHS angepasst. Wir hoffen, die Module Gefahrstoffverzeichnis und GisChem-Interaktiv noch in diesem Jahr ebenfalls auf GHS umstellen zu können.
 
Hilfe zur Auswahl der P-Sätze integriert

Mitte Juli wurde als Hilfe zur Vergabe der P-Sätze die Übersetzungstabelle aus einem Leitfaden der EU integriert. Bei der Auswahl der P-Sätze erscheint nun hinter jedem der möglichen P-Sätze ein Hinweis, wenn dieser P-Satz einem der zuvor eingegebenen S-Sätze entspricht. Die Auswahl ist weiterhin vom Nutzer zu treffen und zu verantworten, da manche Inhalte der P-Sätze gegenüber den bisherigen S-Sätzen völlig neu sind.
1. Update des GHS-Konverters online
Mit dem ersten Update des GHS-Konverters wurden Anfang April 2009 sowohl Anregungen von Nutzern umgesetzt als auch die Anpassung an die nun veröffentlichte Verordnung abgeschlossen. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
  • Auswahlmöglichkeit bei Stoffen, die im Anhang VI gelistet sind (man hat nun die Möglichkeit, neben der Übernahme der GHS-Information aus dem Anhang VI sich auch dafür zu entscheiden, die Informationen aus R-Sätzen und/oder der Transporteinstufung zu ergänzen)
  • Die EU-Leftovers (zusätzliche Kennzeichnungselemente) erscheinen nicht mehr bei der Einstufung, sondern korrekt nur noch bei der Kennzeichnung
  • Bei der Einstufung wird neben Gefahrenklasse und -kategorie auch der jeweilige H-Satz angegeben
  • Beim Etikett nehmen die Gefahrenpiktogramme entsprechend der Vorgabe der EU-Verordnung jeweils mindestens 1/15 der Fläche ein
  • Die Hilfetexte der Hinweise zitieren nun die genauen Einstufungskriterien aus Anhang I der veröffentlichten Verordnung

An dieser Stelle allen Nutzern herzlichen Dank für die konstruktiven Rückmeldungen!

 
1. Aktualisierung des GHS-Konverters
Die Formulierungen von H- und P-Sätzen sowie von Gefahrenklassen und Signalwörtern entspricht ab sofort (16.01.2009) der am 31.12.2008 veröffentlichten EU-Verordnung. Hierbei werden für die H-Sätze die Formulierungen aus Anhang III, für P-Sätze diejenigen der ersten Tabelle aus Anhang IV und für die Bezeichnung der Gefahrenklassen die entsprechenden Termini aus Anhang I verwendet. In Einzelfällen benutzt die EU-Verordnung selbst davon abweichende Formulierungen in anderen Anhängen.
 
Bekanntmachung des BMAS zur Anwendung der Gefahrstoffverordnung der TRGS nach Inkrafttreten der GHS-Verordnung veröffentlicht
Das BMAS hat auf der Homepage der BAUA Stellung zur Anwendung von Gefahrstoffverordnung und TRGS nach Inkrafttreten der GHS-Verordnung genommen. Danach gelten bis auf weiteres alle Anforderungen unverändert in Bezug auf die alte Einstufung nach RL 67/548/EWG bzw. RL 1999/45/EG. Das Schutzniveau bleibt damit zunächst unverändert. Diese alten Richtlinien gelten übergangsweise bis zum 01.06.2015, bis zu diesem Zeitpunkt muss im Sicherheitsdatenblatt auf jeden Fall auch die Einstufung in diesem alten System angegeben sein.
Die Bekanntmachung können Sie hier herunterladen.
GHS-Verordnung veröffentlicht
Am 28.11.2008 hat die GHS-Verordnung die letzte Hürde genommen und wurde auch von den Mitgliedstaaten verabschiedet, nachdem das Parlament bereits am 3. September die neue Verordnung gebilligt hatte. Im EU-Amtsblatt wurde die GHS-Verordnung unter der Nummer (EG) 1272/2008 am 31.12.2008 veröffentlicht (Downloadversion hier). 20 Tage danach, also am 20. Januar 2009, tritt die GHS-Verordnung dann in Kraft.
Gegenüber den vorab veröffentlichten Entwürfen sind in der endgültigen amtssprachlichen Übersetzung der Verordnung etliche Formulierungen geändert worden. Dies betrifft z.B. das Signalwort "Achtung" (statt bislang "Warnung") sowie die Formulierungen für einige H- und P-Sätze und die Gefahrenklassen.
GHS-Konverter online

Seit dem 30. September ist der GHS-Konverter in GisChem online. Mit diesem Hilfsmittel können Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen (neu: Gemischen), die nach altem Recht eingestuft sind, nach EU-GHS ermittelt werden.

 
Weitere Informationen und Hintergründe zu GHS finden Sie ab sofort unter dem neuen Menüpunkt "GHS-Konverter".

Aktuelles

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.